CORONA-KRISE – WIR WOLLEN HELFEN

Gesichtsmasken mit dem Spohr-Logo

Besondere Zeiten verlangen besondere Maßnahmen. 

Nach einer Reihe anderer Bundesländer hat auch Hessen das Tragen eines Mund-Nase- Schutzes in Läden und im Nahverkehr beschlossen. Bürger müssen ab Montag, den 27. April 2020 einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn sie die Fahrzeuge des öffentlichen Personennahverkehrs nutzen oder den Publikumsbereich von Geschäften, Bank- und Postfilialen betreten. Das teilte die Staatskanzlei in Wiesbaden am Dienstag mit.

Die Pflicht gilt nicht für Kinder unter sechs Jahren oder Menschen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können.

Ein wiederholter Verstoß kann mit einem Bußgeld von 50 Euro belegt werden.

Wir haben reagiert und bei einer kleinen Manufactur individuelle, mit dem Spohr-Logo versehene und vor allem waschbare Gesichtsmasken fertigen lassen

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